Im Privat- und Zivilrecht gibt es keine staatliche Ermittlungsinstanz. Deshalb fungiert der Observationsdienst im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und erforderlichenfalls im Zusammenwirken mit Anwälten als Rechtshelfer.

Durch Informationsgewinnung und die Beseitigung von Beweisnotständen können Sachverhalte geklärt und rechtliche Auseinandersetzungen geführt werden.
Wir verfügen für diesen sensiblen Vertrauensbereich über die entsprechende Sachkompetenz und natürlich über das erforderliche Rechtsverständnis.